Читать книгу Zivilprozessrecht - Irmgard Gleußner - Страница 116
f) Zusammenfassung
Оглавление117
Ausgangsfall
Mona ist als natürliche Person parteifähig, § 1 BGB. Die beklagte Firma V-GmbH ist eine GmbH und damit als juristische Person des Privatrechts ebenfalls parteifähig (§ 13 Abs. 1 GmbHG).