Читать книгу Zivilprozessrecht - Irmgard Gleußner - Страница 116

f) Zusammenfassung

Оглавление

117

Ausgangsfall

Mona ist als natürliche Person parteifähig, § 1 BGB. Die beklagte Firma V-GmbH ist eine GmbH und damit als juristische Person des Privatrechts ebenfalls parteifähig (§ 13 Abs. 1 GmbHG).

Zivilprozessrecht

Подняться наверх