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2. Vertreter einer personalen Handlungslehre

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Die personale Handlungslehre hat in der Literatur eine nicht geringe Zahl von Vertretern. Arthur Kaufmann[50] hatte schon 1966 eine „personale Handlungslehre“ entwickelt und Handeln als „Objektivation der Person“ verstanden. Ich hatte dann 1968[51] Handlung als „personale Zurechenbarkeit“ definiert und als „Handlung“ alles bezeichnet, „was sich einem Menschen als Person … zuordnen lässt, sei es, dass er es willentlich getan oder gelassen hat, sei es, dass er es wenigstens hätte tun oder lassen sollen“. Rudolphi[52] hat im Anschluss daran betont, dass „sich also sowohl menschliches Handeln als auch menschliches Unterlassen unter dem Begriff des personal zurechenbaren Verhaltens zusammenfassen lassen“.

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In der Gegenwart findet der personale Handlungsbegriff eine zunehmende Zahl von Anhängern. M. Heinrich[53] versteht in „punktgenauer“ Übereinstimmung mit der hier vertretenen Auffassung unter Handlung „solche vom Menschen ausgehende Einwirkungen, die dem jeweiligen Individuum in seiner personalen Existenz zugeordnet werden können“. Kudlich schreibt:[54] „Tragfähig erscheint die Umschreibung einer menschlichen Handlung als ‚Persönlichkeitsäußerung‘.“ Lenckner/Eisele[55] betonen, „dass das Wesen der menschlichen Handlung als einer ‚Persönlichkeitsäußerung‘ … darin besteht, dass es ein geistig kontrollierbares und steuerbares Gestalten der Wirklichkeit ist“. Nichthandlungen seien nicht mehr personell zurechenbare Geschehensabläufe. Kühl[56] stellt fest, bevor man ein Verhalten auf seinen Unrechts- und Schuldgehalt untersuche, müsse man wissen, „dass der Täter sich wie ein Mensch, genauer: wie eine Person verhalten hat“. Auf die zustimmende Stellungnahme Murmanns wurde schon hingewiesen[57].

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