Читать книгу Markenrecht - Jennifer Fraser - Страница 258
(3) Durchschnittlich informiert
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Das Erfordernis der durchschnittlichen Information des maßgeblichen Verkehrskreises schließt Spezialwissen nur einzelner Teile dieses Kreises aus (BPatG GRUR 1990, 276, 277 – Petersburger Schlittenfahrt: Das Spezialwissen von Musikliebhabern ist für eine Weinbezeichnung aus einem Musiktitel unbedeutend). In der Praxis wird das durchschnittliche Wissen des Publikums insb bei Sprachkenntnissen relevant. Dabei ist (weiterhin) davon auszugehen, dass Spanischkenntnisse beim inländischen Verkehr nicht zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 1998, 934, 937). Der BGH ging im Jahre 1989 von Englischkenntnissen bei 58 % der Bevölkerung aus, zwischenzeitlich dürfte eine weitere Verbreitung der englischen Sprachkenntnisse vorauszusetzen sein (BPatG GRUR 1996, 356, 361 – John Lord/John Lobb). Zutreffenderweise ist dabei nicht auf allg Englischkenntnisse abzustellen, sondern auf die für die im Einzelfall für die Beurteilung der gegenüberstehenden Marken erforderlichen Kenntnisse.