Читать книгу Markenrecht - Jennifer Fraser - Страница 28
3. Verordnungen
Оглавление18
Durch die VO (EG) Nr 40/94 des Rates v 20.12.1993 über die Gemeinschaftsmarke (GMV; ABlEG Nr L 11/1 v 14.1.1994) war ein neues europaweit geltendes Schutzrecht, die Gemeinschaftsmarke, eingeführt worden. Wie alle Verordnungen des Rates oder der Kommission galt sie rechtsverbindlich unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Ab dem 23.3.2016 ersetzt die neue Unionsmarke die Gemeinschaftsmarke (vgl hierzu Kap II Rn 1 ff; Bender MarkenR 2016, 10, jew mN). Der Terminus „Gemeinschaftsmarke“ widersprach der Begrifflichkeit des Vertrages von Lissabon, da hiernach die Europäische Gemeinschaft in der Europäischen Union aufging. Die Terminologie wurde jedoch erst durch die ÄnderungsVO (EU) 2015/2424 geändert und aus der Gemeinschaftsmarke die Unionsmarke sowie nunmehr auch die „Unionskollektivmarke“, „Unionsgewährleistungsmarke“ und „Unionsmarkengerichte“.
19
Am 1.10.2017 trat die neu kodifizierte UMV in Kraft sowie auch alle Vorschriften der ÄnderungsVO (EU) 2015/2424 und die neuen Sekundärrechtsvorschriften, die an die Stelle der ehemaligen DurchführungsVO sowie der VerfahrensO der BU über die VerfahrensO vor den BU des HABM getreten sind. Hierbei handelt es sich nunmehr um die UnionsmarkendurchführungsVO (UMDV, DurchführungsVO (EU) 218/26 der Kommission v 5.3.2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der VO (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der DurchführungsVO (EU) 2017/1431) sowie die Delegierte VO über die Unionsmarke (DVUM, Delegierte VO (EU) 2018/625 der Kommission v 5.3.2018 zur Ergänzung der VO (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Delegierten VO (EU) 2017/1430; vgl zur Unionsmarke die Ausführungen in Kap II Rn 1 mN).