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1. Historische Entwicklung, Inhalt und Bedeutung

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Die Definition der Wertpapiere gem Abs 24 entspricht § 4 Abs 2 Nr 9–11 AWG aF. Die Definition des Wertpapiers hat einerseits Bedeutung, weil Wertpapiere gem Abs 22 vom Warenbegriff aufgenommen sind und andererseits unter die Meldepflicht gem § 67 AWV fallen.

Außenwirtschaftsrecht

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