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II. Qualifikationstatbestände, Abs 2 und 3

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Die Qualifikationstatbestände des Abs 2 Nr 2, Abs 3 modifizieren den früheren § 34 Abs 6 Nr 2 aF. Zudem sieht Abs 2 Nr 1 einen neuen Qualifikationstatbestand für das Handeln für den Geheimdienst einer fremden Macht vor. Hintergrund ist die erhöhte Gefährlichkeit staatlicher Beschaffungsoperationen, insbesondere im Non-Proliferationsbereich, bei der geheimdienstlichen Steuerung von Beschaffungsbemühungen.

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