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Der gerechte Krieg
ОглавлениеThomas von Aquin vertrat zudem diese Ansicht: Obwohl das Christentum seinen Anhängern den Pazifismus predige, sei es mitunter nötig zu kämpfen, um den Frieden zu erhalten oder wieder herzustellen. Ein solcher Krieg solle defensiv sein, nicht präventiv, und dürfe nur unter bestimmten Bedingungen geführt werden. Thomas von Aquin nennt diese Bedingungen das jus ad bellum (das Recht, in den Krieg zu ziehen) und glaubt, so sei für die Gerechtigkeit des Krieges gesorgt.
Drei grundsätzliche Voraussetzungen machen seiner Meinung nach einen gerechten Krieg aus: die richtige Absicht, die Vollmacht des Herrschers und der gerechte Grund. Diese Prinzipien gelten bis heute. Die richtige Absicht kann für den Christen nur die Wiederherstellung des Friedens sein. Die »Vollmacht des Herrschers« bedeutet, dass der Krieg nur von einem Staat oder seinem Herrscher geführt werden kann, während die »gerechte Sache« beinhaltet, dass ein Krieg nur zum Wohl des Volkes geführt werden darf und nicht aus Eigeninteresse des Herrschers. Um diesen Kriterien zu entsprechen, muss es eine regelrechte Regierung geben oder einen Herrscher, der durch Gesetze gebunden ist. Deren oder dessen Autorität wiederum muss auf einer Theorie der legitimen Herrschaft gründen und die Ansprüche sowohl der Kirche als auch des Staates berücksichtigen.
Die Genfer Konvention umfasst vier Verträge (unterzeichnet 1864 bis 1949). Sie beruhen auf der Vorstellung von einem gerechten Krieg und regeln den Umgang mit Soldaten und Zivilisten.