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B. Das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes

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Lehre und Rechtsprechung beschäftigen sich seit geraumer Zeit mit der Frage nach der Schutzwürdigkeit des ungeborenen menschlichen Lebens. Im Brennpunkt dieser Diskussion steht dabei die Frage, ob sowohl dem inter- als auch dem extrakorporalen werdenden Leben die Menschenwürde im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bzw. das in Art. 2 Abs. 2 GG normierte Recht auf Leben zukommen soll.[11]

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