Читать книгу Umgang mit Zwangsmaßnahmen - Judith Scherr - Страница 14
2.1.1 Rechtliche Grundlagen
ОглавлениеDie Unterbringung stellt einen intensiven Grundrechtseingriff dar und bedarf daher einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
Die Unterbringung erfolgt entweder als
• zivilrechtliche Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB (bei Kindern nach § 1631b BGB) oder als
• öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem einschlägigen Landesgesetz über die öffentlich-rechtliche Unterbringung psychisch Kranker.
Die Unterbringung ist zukünftig in § 1831 BGB n. F. geregelt.
Details zum Verfahren und rechtlichen Regelungen sind einem separaten Kapitel vorbehalten ( Kap. 4, Kap. 6).