Читать книгу Umgang mit Zwangsmaßnahmen - Judith Scherr - Страница 18

2.2.2 Statistische Relevanz

Оглавление

Die Anzahl der gerichtlichen Genehmigungen von unterbringungsähnlichen Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB hat in den letzten 20 Jahren einen rasanten Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 1992 wurde 9.923 Genehmigungen erteilt (Deinert 2015), 2016 waren es bereits 51.097 (Deinert 2018). Im Vergleich zu 2013 mit 75.727 (Deinert 2015) ist das zwar ein Rückgang, es liegt jedoch die Vermutung nahe, dass in Zukunft ein starker Anstieg zu erwarten ist. Die Rechtsprechung hat klare Vorgaben entwickelt, in welchen Fällen ein entsprechender Antrag zu stellen ist und hat Konsequenzen an Verstöße gekoppelt (BVerfG, Urt. v. 24.07.2018 – 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, NJW 2018, 2618). Deshalb ist mit einem Anstieg der Verfahren zu rechnen.

Leider fehlt eine bundesweite Erhebung der Anzahl der besonderen Sicherungsmaßnahmen, die aufgrund der Landesgesetze über die Unterbringung psychisch Kranker durchgeführt wurden. Vor diesem Hintergrund ist unbekannt, wie viele besondere Sicherungsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt werden.

Umgang mit Zwangsmaßnahmen

Подняться наверх