Читать книгу Umgang mit Zwangsmaßnahmen - Judith Scherr - Страница 20
2.3.1 Rechtliche Grundlagen
ОглавлениеDie ärztliche Zwangsbehandlung stellt einen sehr intensiven Grundrechtseingriff dar und bedarf daher einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Diese schließt zugleich bestimmte Zwangsbehandlungen aus.
Die Grundlage kann sich aus § 1904 BGB ergeben. Sie steht dann immer im Zusammenhang mit der Bestellung eines Betreuers.
Die Regelungen werden sich ab 2023 unverändert in § 1832 BGB n. F. befinden.
In Fällen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gelten zudem Regelungen nach dem einschlägigen Landesgesetz über die öffentlich-rechtliche Unterbringung psychisch Kranker.
Details zum Verfahren und rechtlichen Regelungen sind einem separaten Kapitel vorbehalten ( Kap. 4, Kap. 8.2).