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2.1.2 Statistische Relevanz

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Die Zahl der zivilrechtlichen Unterbringungen nach dem bürgerlichem Recht hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Im Jahr 1992 wurde 31.044 Personen nach § 1906 Abs. 1 BGB untergebracht (Deinert 2015), im Jahr 2016 waren es bereits 56.048 Unterbringungen (Deinert 2018).

Es werden nach wie vor mehr Menschen nach den Landesgesetzen über die öffentlich-rechtliche Unterbringung von psychisch Kranken untergebracht. Von 52.191 öffentlich-rechtlichen Unterbringungen im Jahr 1992 ist die Anzahl auf 82.435 im Jahre 2013 angestiegen (Deinert 2015).

Umgang mit Zwangsmaßnahmen

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