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I. Planungs- und Vorbereitungsphase

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Hinsichtlich der compliancerelevanten Vorschriften lassen sich im Zusammenhang mit der Vorbereitungsphase zu einem Börsengang oder einer Kapitalerhöhung drei Grundkonstellationen unterscheiden, mit zum Teil erheblich unterschiedlichen Auswirkungen auf entsprechende organisatorische Maßnahmen:

der Börsengang eines Unternehmens;
eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht und/oder sonstigem öffentlichen Angebot;
eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht und ohne sonstiges öffentliches Angebot.

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Bei allen drei unterschiedlichen Maßnahmen gibt es im Wesentlichen Vorschriften aus zwei Bereichen, die sich in der Compliance niederschlagen. Der eine Bereich betrifft die Frage, wie die Aktien vermarktet werden, ob dies öffentlich erfolgt oder nicht. Hieran knüpft sich zentral die Frage an, ob ein Prospekt erstellt werden muss und welche relevanten Vorschriften hierbei zu beachten sind. Der andere Bereich betrifft die Kommunikation. Um nicht im Rahmen der Emission gegen rechtliche Vorschriften zu verstoßen, aber auch, um nicht in Gefahr zu kommen, später rechtliche Vorschriften einhalten zu müssen, die für die Emission nicht zuträglich sind, ist es notwendig, einige Grundregeln im Zusammenhang mit der Kommunikation bei Emissionen zu beachten. Dabei beeinflusst die Frage nach der Prospektpflicht unmittelbar die maßgeblichen Regelungen im Zusammenhang mit der Kommunikation.

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