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bb) Kommunikation bei prospektpflichtigen Angeboten vor Prospektbilligung
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Im Vorfeld einer prospektpflichtigen Emission findet Kommunikation statt, um (potentielle) Investoren darauf aufmerksam zu machen, dass demnächst ein öffentliches Angebot dieses Unternehmens starten soll.
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Da jedoch zu diesem frühen Zeitpunkt typischerweise noch kein gebilligter Prospekt vorliegt, muss unbedingt vermieden werden, dass der Tatbestand des öffentlichen Angebots erfüllt wird. Hingegen ist es durchaus zulässig, in allgemeiner Form über die geplante Maßnahme und das Wertpapier zu informieren, etwa über Internetseiten oder Zeitungsannoncen. Denkbar sind Hinweise auf eine Emission, solange nicht die genaue Struktur des Angebots, der anvisierte Zeichnungszeitraum, die Art wie gezeichnet werden kann und der geplante Angebotspreis mitgeteilt werden.
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Handelt es sich um ein Unternehmen, das bislang der Öffentlichkeit noch nicht so bekannt ist, so werden Marketingbemühungen sich zunächst darauf konzentrieren, das Unternehmen mit seinen Alleinstellungsmerkmalen und seinen Produkte in den Kreisen der potentiellen Investoren bekannt zu machen. Dies ist letztlich eine Ausweitung der allgemeinen Unternehmenskommunikation auf neue Medien und fällt nicht unter die angebotsbezogene Kommunikation, wenn man sich – was notwendig ist – hier rein auf das Unternehmen, seine Produkte, seine Historie etc. beschränkt.
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Für das Gelingen der Emission ist es aber auch wichtig, möglichst frühzeitig – schon vor der Roadshow und Prospektveröffentlichung – eine realistische Vorstellung von der potentiellen Akzeptanz der Emission bei Investoren zu erhalten, z.B. um den Preis der Aktien oder das Emissionsvolumen marktgerecht festzulegen. Es wäre fahrlässig, sich dabei nur auf die eigenen Erwartungen zu verlassen. Vielmehr ist es zwingend notwendig, das Unternehmen frühzeitig bei institutionellen Anlegern vorzustellen um zu erfahren, zu welchem Preis und in welcher Struktur diese die anzubietenden Wertpapiere erwerben würden. Aus diesem Grund findet ein sog. Pilot Fishing oder Pre-Marketing statt, bei dem einige wenige ausgewählte institutionelle Investoren angesprochen werden, welche anschließend ein Feedback hinsichtlich ihrer Erwartungen an das Angebot geben. In dieser Phase muss der Emittent notwendige Maßnahmen treffen, um Vertraulichkeit über das Angebot zu gewährleisten.
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Bei den wenigen Anlegern, die während des Pilot Fishings angesprochen werden, sollte es sich zudem ausschließlich um institutionelle Investoren handeln, die im besten Fall dem Emittenten oder einer Konsortialbank bereits bekannt sind. Wenn in dieser frühen Phase bereits mit Präsentationen, Informationsbroschüren oder anderen Werbematerialien gearbeitet wird, so ist auf den deutlichen Hinweis zu achten, dass es sich um vorläufige Planungen handelt, die kein konkretes Angebot darstellen. Zudem muss darauf hingewirkt werden, dass die eingesetzten Werbe- und Informationsmittel den Kreis der angesprochenen Investoren nicht verlassen.