Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 129
c) § 2 EStG
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Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut erstreckt sich die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht über die beschränkte Einkommensteuerpflicht hinaus auf alle Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG, die nicht unter den Katalog der ausl Einkünfte des § 34d EStG fallen. Somit können nur die Einkünfte und Vermögensmehrungen, die in § 2 Abs 1 EStG abschließend aufgezählt sind, der erweiterten beschränkten StPfl unterliegen. Andere Einkünfte und Vermögensmehrungen sind nicht steuerbar. Der Dualismus der Einkunftsarten gilt auch iRd erweiterten beschränkten StPfl, ebenso wie die übrigen Vorschriften des EStG zur Ermittlung der Einkünfte – vorbehaltlich der Spezialregelungen der erweiterten beschränkten StPfl.[14]