Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 46
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Liegt eine Benachteiligung nach § 3 II AGG vor, kann diese zulässig sein, wenn sie nach § 8 AGG oder nach § 10 AGG gerechtfertigt ist.
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Liegt eine Benachteiligung nach § 3 II AGG vor, kann diese zulässig sein, wenn sie nach § 8 AGG oder nach § 10 AGG gerechtfertigt ist.