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Frage 2: Antrag auf Rückgängigmachung der Einstellung

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Das Gesetz sieht vor, dass sich der Arbeitgeber um eine Ersetzung der Zustimmung gem. § 99 IV BetrVG bemüht. Die D-GmbH hat jedoch nicht vor, entsprechende Schritte einzuleiten. In dieser Situation muss dem Betriebsrat die Möglichkeit offen stehen, sich gegen die Einstellung und Beschäftigung des Y zu wehren.

Exkurs/Vertiefung: Betriebsräte können (müssen aber nicht!) gem. § 1 I 1 BetrVG in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, gewählt werden. Wahlberechtigt sind gem. § 7 S. 1 BetrVG Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gem. § 8 I 1 BetrVG sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer wählbar, die sechs Monate dem Betrieb angehören.

Klausurenkurs im Arbeitsrecht I

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