Читать книгу Klausurenkurs im Arbeitsrecht I - Kerstin Tillmanns - Страница 48
b)
ОглавлениеEine unterschiedliche Behandlung ist hier auch nicht nach § 10 AGG zulässig. Zwar ermöglicht § 10 S. 1, 2, 3 Nr. 1 AGG die Festlegung besonderer Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung mit dem Ziel, die berufliche Eingliederung von älteren Beschäftigten zu sicherzustellen. Dies wird von der D-GmbH jedoch hier nicht vorgetragen.