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(c) Verantwortlichkeit für die Vornahme des AB0-Identitätstests bei Bluttransfusionen

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Kommt es auf seiner Abteilung zu einem tödlichen Bluttransfusionszwischenfall, weil der in den „Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion“ vorgeschriebene AB0-Identitätstest (Bed-side-Test) in der Abteilung generell unterbleibt, ist der Chefarzt für diesen Organisationsmangel verantwortlich. Denn

„als Chefarzt obliegt ihm grundsätzlich die Information seiner ärztlichen Mitarbeiter über Regeln der ärztlichen Kunst, die nicht ohne weiteres fachliches Allgemeinwissen sind. Auch hat er auf Grund seiner Stellung die Einhaltung und die Anwendung anerkannten Fachwissens in dem ihm zugeordneten Klinikbereich zu überwachen; denn mit dieser Position ist die Verantwortung für Kenntnis und Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst durch seine nachgeordneten Mitarbeiter verknüpft. Aufgrund seiner Stellung als Abteilungschefarzt wäre es hier seine Aufgabe gewesen, seinen nachgeordneten ärztlichen und im Pflegedienst tätigen Mitarbeitern die Richtlinien und deren Inhalt zur Kenntnis zu geben, ihre Beachtung sicherzustellen und zu überwachen. Das Unterlassen dieser Wissensvermittlung und Überwachung durch den Angeklagten hat hier zur unkontrollierten Blutentnahme mit der Folge der Verwechslung der Patienten und zur Versäumung des Bed-side-Tests durch den Stationsarzt geführt.“ [204]

Dadurch war es zu einer Fehltransfusion mit tödlichem Ausgang gekommen.

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