Читать книгу Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Wissenschaftlichen Informationsversorgung des Landes NRW - Manfred Thaller - Страница 13
2.2.2. Voraussetzungen zur Umsetzung innerhalb der Hochschulen
ОглавлениеWie schon mehrfach betont, haben wir im letzten Abschnitt einen Prozess beschrieben, der bereits im Gange ist. Dass er an den Hochschulen unterschiedlich weit fortgeschritten ist, hängt zum Teil von objektiven Gründen ab, vor allem der unterschiedlich guten Ausstattung einzelner Abteilungen mit Mitteln und dem Alter der derzeit laufenden Hard- und Software.
Hochschulen, die bewusste Bemühungen unternommen haben, die notwendigen Reformen in ihrer Informationsinfrastruktur strukturell in der Hochschulleitung zu verankern, sind bei den entsprechenden Konvergenzprozessen wesentlich weiter fortgeschritten, als die, bei denen diese Prozesse an der Hochschulleitung vorbeilaufen. Der entscheidende Punkt ist dabei nicht die Ausgestaltung der Verankerung in der Hochschulleitung – ob dies durch einen persönlich verantwortlichen CIO (ggf. auch unter anderem Namen) – oder ein Gremium (mit überschaubarer Mitgliederzahl) geschieht, scheint wenig relevant.
Jedoch sind bei den beschriebenen Konvergenzprozessen eindeutig jene Hochschulen besonders erfolgreich, auf die die folgenden Kriterien zutreffen:
1. Es existiert direkt in der Hochschulleitung eine für die Informationstechnik an der Hochschule verantwortliche Person / ein Gremium dieser Art.
2. Diese(s) Person / Gremium hat Haushaltshoheit insofern, als zumindest Anschaffungen ab einer bestimmten Höhe nicht ohne zentralen Genehmigungsprozess ablaufen dürfen.
3. Es herrscht Anzeigepflicht für alle einschlägigen Vorhaben.
4. Person / Gremium sind so ausgestattet, dass sie zu strategischer Planung zeitlich / kapazitativ in der Lage sind.
Wichtig sind dabei die Kriterien 2 bis 4, insbesondere die Fähigkeit durch die Haushaltshoheit Maßnahmen durchzusetzen. Vorangegangene Empfehlungen der DFG und anderer Einrichtungen haben in den letzten zehn Jahren dazu geführt, dass an relativ vielen Hochschulen CIO-artige Strukturen eingeführt wurden, die de facto evasive Feigenblatt-Reformen darstellen. Die hier betriebenen Strukturen sind vielfältig: Umbenennungen bestehender Positionen ohne Kompetenzausweitung oder Unterscheidung zwischen operativen und strategischen Maßnahmen, Einführung von an das Rektorat angegliederten Ämtern ohne Kompetenzen und Budget, Benennung hierarchisch niedriger, strikt weisungsgebundener Verwaltungsangestellter als „CIO“.
Um die Hochschulen bei der konsequenten Umsetzung der beschriebenen Konvergenzen zu unterstützen, empfehlen wir dem MIWF des Landes NRW daher folgende kurzfristig umzusetzende Maßnahmen:
1. Sämtliche Förderprogramme im Bereich der Informationstechnologie oder Informationsversorgung im einleitend definierten Sinn, also sämtliche Förderungen universitärer Projekte – außerhalb des Globalhaushaltes – in den Bereichen Rechenzentren, Medien, Bibliothek, eLearning sowie der Informationsverarbeitung der Verwaltung, sind an das Bestehen einer in die Hochschulleitung eingebundenen IT-Governance im oben beschriebenen Sinne gebunden. Der als Person oder als Gremium ausgebildete Träger der Verantwortung für die Informationsversorgungspolitik der Hochschule ist den genannten Bereichen übergeordnet.
2. Förderprogramme für die Informationsversorgung, die sich dezidiert an einzelne der genannten Bereiche wenden, werden eingestellt.
3. Förderprogramme, die die Herausbildung einer gemeinsamen technischen Infrastruktur und eines gemeinsamen voll integrierten Angebotes der Informationsversorgung zum Inhalt haben, werden aufgelegt.