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2. Ein Leitbild für die wissenschaftliche
Informationsversorgung des Landes NRW im Jahre 2025 – Empfehlungen

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Manfred Thaller

Die folgenden Empfehlungen beruhen auf einer Reihe von allgemeinen Prämissen über die effektive und zukunftssichere Gestaltung von großflächigen Informationssystemen und deren Beziehung zu den Hochschulen des Landes.

(1) Wir gehen davon aus, dass die Informationstechnologie in Zukunft noch wesentlich mehr als bisher eine der Grundvoraussetzungen für das Funktionieren gesellschaftlicher Teilsysteme sein wird. Dies bedeutet, dass nur hochverfügbare, verlässliche Informationssysteme und Infrastrukturen von den Bürgern benutzt werden; wird diese Verlässlichkeit für die Informationsinfrastrukturen der Hochschulen nicht sichergestellt, werden diese nicht als für die Informationsgesellschaft relevante Einrichtungen wahrgenommen werden.

(2) Wir gehen ferner davon aus, dass für die Informationstechnologie das Gleiche gilt wie für alle anderen netzartigen Infrastrukturen: Der Wettbewerb findet durch die effektive Nutzung des Netzes statt; das Netz selbst wird von der öffentlichen Hand zur kompetitiven Nutzung bereitgestellt. Für die Hochschulen bedeutet dies, dass ein Modell gefunden werden muss, bei dem sie die gewonnenen Freiheiten nicht verlieren, sie jedoch gleichzeitig beim Aufbau hochschulübergreifender Strukturen unterstützt werden und auf derartige übergreifende Strukturen zugreifen können.

(3) Dies lässt sich auch auf den Vorschlag verdichten, dass die Sicherstellung der Informationsversorgung der Hochschulen nicht als die Förderung zusammenhanglos nebeneinander stehender Einrichtungen verstanden wird, sondern als konsequenter Aufbau eines landesweiten Forschungs- und Bildungssytems, das größer ist als die Summe seiner Teile.

(4) Als wesentlichen Trend der nächsten fünfzehn Jahre identifizieren wir die technische Konvergenz. Dies führt zu zahlreichen Einzelempfehlungen, die die stärkere Integration von informationstechnischen Infrastrukturen aus bisher getrennt agierenden organisatorischen Einheiten der Hochschulen betreffen. Weiterhin führen diese zu zusätzlichen Empfehlungen, die die Kooperation und den gemeinsamen Betrieb von Infrastruktureinheiten mehrerer Hochschulen zum Inhalt haben.

(5) Unter der „Informationsversorgung der wissenschaftlichen Einrichtungen“ verstehen wir alle organisatorischen und operativen Herangehensweisen zur optimalen Nutzung der neuen Informationstechnologien im engen Zusammenspiel mit der Fortführung bisheriger Informationen beschaffender oder verwaltender Einrichtungen. Das sind nach unserem Verständnis:

 Die Bibliotheken als informationsbeschaffende und -vermittelnde Einrichtungen, auf deren künftiger Rolle ein Schwergewicht dieser Darstellung ruht.

 Die Rechenzentren als informationsverarbeitende Einrichtungen.

 Alle organisatorischen Vorkehrungen, um diesen beiden Einrichtungen die Beschaffung der von ihnen benötigten Materialien, seien es Publikationen, sei es Hardware, effektiv ermöglichen sollen.

 Alle Teilaspekten der Informationsversorgung oder -verarbeitung gewidmeten Einrichtungen, insbesondere die Medienzentren und eLearning-Zentren.

 Der Frage der Einbindung dieser Einrichtungen in die Gesamtstruktur der Hochschule, also auch deren Verwaltungssystemen.

 Der Frage der optimalen Unterstützung dieser Strukturen durch eine gezielte Landespolitik der wissenschaftlichen Informationsversorgung.

(6) Innerhalb dieser Gesamtmenge von Informationseinrichtungen unterscheiden wir nicht nach den derzeitigen organisatorischen Trägern; im Gegenteil gehen wir davon aus, dass viele organisatorische Trennungen ältere technische Entwicklungsstände widerspiegeln. Wir unterscheiden aber sehr stark zwischen der allgemeinen inhaltsagnostischen technischen Infrastruktur und der Bereitstellung und Verarbeitung der Information. Als saloppes Beispiel: Eine Verschmelzung der Serverlandschaften von Bibliotheken, Rechenzentren und Verwaltungen zu einer effizienten technischen Infrastruktur scheint uns mittelfristig unverzichtbar. Den Betrieb einer Bibliothek unter der Ägide des technischen Leiters des universitären Serverparks halten wir für genauso unsinnig, wie den Betrieb des Serverparks unter bibliothekarischen Gesichtspunkten.

(7) Ähnlich unterscheiden wir stark zwischen infrastrukturellen Leistungen, die die direkte Kommunikation mit den universitären Benutzern – Lehrende, Forschende, Studierende, Verwaltende – voraussetzen und solchen, die dies nicht tun. Ein Callcenter für die bibliothekarische Beratung wäre ein Unding; das gemeinsame Hosten bibliothekarischer Inhalte für mehrere Institutionen in einem gemeinsamen technischen Zentrum ist es nicht.

(8) Eine Strategie ohne Ziele ist eine Chimäre; nur wenn klar ist, was erreicht werden soll, kann diskutiert werden, wie dies am besten geschieht. In dieser Studie haben wir daher bewusst beschrieben, wie unseres Erachtens das Ergebnis eines fünfzehnjährigen Entwicklungsprozesses aussehen sollte. Dass auf dem Wege dahin viele Übergangsformen und Kompromisse nötig sein werden, ist offensichtlich. Sie vorwegnehmend beschreiben zu wollen, hätte für eine Studie der vorliegenden Art nur von der Darstellung des Zieles abgelenkt.

Die folgenden Seiten beschreiben unsere Annahmen zu den technischen Entwicklungen der nächsten fünfzehn Jahre und geben Empfehlungen, wie konsistent auf sie reagiert werden sollte. Diese Empfehlungen bauen auf den voranstehenden Prämissen auf; sie richten sich an den mit Hochschulinformationssystemen vertrauten Leser und gehen unmittelbar auf Detailprobleme ein. Eine verkürzte Darstellung des fachlichen Leitbildes, das aus diesen Prämissen abgeleitet wurde und der zu Grunde gelegten Szenarien findet sich im Abschnitt 2.5. unten.

Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Wissenschaftlichen Informationsversorgung des Landes NRW

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