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2. Primär rechtspraktisch orientierte Systematisierungsversuche
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Verschiedene stärker an den Bedürfnissen der Rechtspraxis orientierte Versuche zur Systematisierung des Wirtschaftsstrafrechts erscheinen aus rechtsdogmatischer Sicht ebenfalls kaum weiterführend. Das Wirtschaftsstrafrecht wird dort nicht nach speziellen Wirtschaftsrechtsgütern aufgeteilt, sondern in einer Weise gegliedert, die sich an dem im Verlauf eines fiktiven Mandats wechselnden Beratungsbedarf orientiert. Da diese Gliederungen nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Systematisierung des Rechtsgebiets erheben, kann die Ausrichtung am Beratungsbedarf zunächst nicht kritisiert werden. Selbst aus praktischer Sicht wäre indessen ein stärker materiell dominiertes Gliederungsschema wünschenswert, da dieses auch die alltägliche (Vorfeld)Beratung insbesondere von Wirtschaftsunternehmen erleichtern könnte. Wenn es gelingen würde, die wesentlichen Risikotypen zu charakterisieren, wäre für die Praxis zugleich ein grober Leitfaden gewonnen, an dem sich die Rechtsberatung orientieren und an dem ein Laie einen möglichen künftigen Beratungsbedarf erkennen könnte.