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b) Die Einteilung des Wirtschaftsstrafrechts in vier Hauptrisikobereiche bei Eidam

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Eidam konzentriert seine Ausführungen auf Straftaten beim Betrieb des Unternehmens und arbeitet „vier strafrechtliche Hauptrisikobereiche“ heraus: Das Umweltrisiko, das Betriebsstättenrisiko, das Produktrisiko und das Verkehrs- und Verkehrswirtschaftsrisiko[49]. Das Umweltrisiko steht als Oberbegriff für das Umweltstrafrecht. Das Betriebsstättenrisiko erfasst mit den Korruptions- und Kartelldelikten, der Untreue oder Computerkriminalität höchst unterschiedliche Tatbestände. Das Produktrisiko dient als Kategorie zur Einordnung der Körperverletzungstatbestände sowie der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des Lebensmittel-, Arzneimittel- und Gentechnikrechts. Unter der Überschrift des Verkehrs- und Verkehrswirtschaftsrisikos werden – unter anderem – die Sanktionsnormen des Straßen-, Schiffs-, Bahn- und Luftverkehrs sowie der Personen- und Güterbeförderung zusammengefasst. Damit nicht genug führt Eidam abschließend Beispiele für übergreifende Risikobereiche auf und entwickelt am Ende das Verkehrs-, Umwelt-, Betriebsstätten- und Produktrisiko für Fälle, deren strafrechtlich relevante Rechtsgutsverletzung sich als Realisierung verschiedenster Risiken darstellt[50].

Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts

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