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Vorwort der Herausgeber

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Das Wirtschaftsstrafrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, obwohl eine belastbare Bestimmung seines Begriffs und Inhalts bis heute aussteht. Selbst exzellente rechtswissenschaftliche Arbeiten zu diesem Themenbereich bleiben allerdings angesichts einer unübersichtlichen, auf dem juristischen Buchmarkt ohne klare Grundkonzeption eher am Rande betriebenen Publikationslage bislang häufig ohne die ihnen gebührende Beachtung. Insofern versteht sich die neu geschaffene Schriftenreihe zum Wirtschaftsstrafrecht im Verlag C.F. Müller zunächst als ein Versuch, einen Beitrag zur näheren Konturierung dieses in Wissenschaft und Praxis immer wichtiger werdenden Rechtsgebietes zu leisten. Darüber hinaus geht es den Herausgebern auch darum, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern, der gerade bei einer „Querschnittsmaterie“ wie dem Wirtschaftsstrafrecht unverzichtbar ist. Und schließlich soll die Reihe ein Forum für hervorragende wirtschaftsstrafrechtliche Arbeiten schaffen, die aus Sicht der Herausgeber diesen Diskurs in besonderem Maße befördern können. Diesen Zielen sind somit sämtliche in die Reihe aufgenommenen Arbeiten verpflichtet. Die vorliegende Habilitationsschrift von Marco Mansdörfer, Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts, die die Schriftenreihe zum Wirtschaftsstrafrecht eröffnet, ist hierfür geradezu ein Paradebeispiel, verbindet sie doch wissenschaftlich tiefschürfende, dogmatische Untersuchungen mit der Entwicklung einer praxistauglichen Theorie des Wirtschaftsstrafrechts. Für die Eröffnung einer dem genannten Anspruch verpflichteten neuen Schriftenreihe zum Wirtschaftsstrafrecht lässt sich aus unserer Sicht denn auch kaum ein passenderer Anfang finden.

Die Herausgeber danken dem Verlag C.F. Müller für die rasche und problemlose Realisierung dieses Projekts und wünschen der Reihe – in Wissenschaft und Praxis – eine weite Verbreitung.

April 2011

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Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts

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