Читать книгу AGB-Recht - Martin Schwab - Страница 92
c) Verständlichkeit
Оглавление58
Tipp
Eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme nach § 305 II Nr. 2 BGB besteht nur dann, wenn der juristisch nicht vorgebildete Durchschnittskunde die AGB aus sich heraus, d.h. ohne Einholung von Rechtsrat verstehen kann.