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bb) Sprache

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Ein inländischer Verwender hat gegenüber einem inländischen Kunden die AGB in deutscher Sprache zur Kenntnis zu geben. Dies gilt auch dann, wenn der Verwender bei der Leistungserbringung die Landesgrenzen überschreitet: So sind AGB einer deutschen Fluggesellschaft gegenüber einem deutschen Fluggast nach § 305 II Nr. 2 BGB nicht Vertragsbestandteil, sofern sie (nur) in Englisch abgefasst sind[28]. Ausreichend ist die Verwendung einer anderen Sprache nur dann, wenn es sich um einen kurzen, leicht verständlichen Text handelt und die Kenntnis dieser Sprache von dem betreffenden Kundenkreis erwartet werden kann[29]. Fachspezifisches Englisch (Legal English, Business English) muss der deutsche Verbraucher in keinem Fall verstehen[30]. Sind die AGB sowohl in Deutsch als auch in einer oder mehreren Fremdsprachen abgedruckt, so ist nur die deutsche Fassung verbindlich. Im Verhältnis zu Nichtdeutschen richten sich die Einbeziehungsvoraussetzungen grundsätzlich nach der Verhandlungssprache[31].

AGB-Recht

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