Читать книгу Die Geschichte des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität zu Köln - Martina Dr. Schäfer - Страница 14

5. Von der Gründung des vorgeschichtlichen Institutes 1927–1935 – Die Zeit als «vorgeschichtliche Abteilung des historischen Seminars» bis zum Ende von Herbert Kühns Amtszeit 5.1. Die ersten Institutsräume in der Ubierstrasse 11

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Am 12.11.1928 schrieb Herbert Kühn an den geschäftsführenden Vorsitzenden des Kuratoriums, Geheimrat Prof. Dr. Christian Eckert: Das Kuratorium der Universität Köln bitte ich hierdurch ergebenst, zum Aufbau eines Institutes für Vorgeschichte Räumlichkeiten – möglichst zwei Räume, sonst vorläufig einen Raum – zur Verfügung zu stellen. (UAK Zug. 9/45)

Die Köln-Bonner-Eisenbahngesellschaft musste ein neues Verwaltungsgebäude bauen, sodass die Villa, in der bis dahin die Verwaltung untergebracht war, frei wurde. Am 19.7.1928 bot man sie der Universität als Mietobjekt an. (UAK Zug. 9/45) Das Gebäude war ein sogenanntes «herrschaftliches Etagenhaus» (UAK Zug. 9/45) und sollte für eine Monatsmiete von 1500 Mark ab dem 1. April 1929 frei sein, wie der Makler Burkhart am 8.11.1928 der Universität mitteilte.

Allerdings sah es am 10.11.1928 erst einmal so aus, als habe die Universität doch keine neuen Räume nötig, Makler Burkhart zog sich zurück.

Der Kuratoriumsvorsitzende Geheimrat Prof. Dr. Christian Eckert war jedoch anderer Auffassung und schrieb schon am 13.11.1928 an den Oberbürgermeister, dass neue Räume dringend erforderlich seien und dass man doch mit dem Immobilienmakler Verhandlungen aufnehmen solle. (UAK Zug. 9/45) Er bat darum, eine andere Maklerfirma «abzustossen» (UAK Zug. 9/45), um mit Burkhart wegen der Anmietung verhandeln zu können ... ohne zu fürchten, mit den anderen Makler-Firmen Provisionsschwierigkeiten zu bekommen. (UAK Zug. 9/45)

Die andere Immobilienfirma Bodewig und Schütz hatte das Haus Ubierring 11 zum Verkauf angeboten, so das keine Bedenken bestanden, nun mit der Firma Burkhart zu verhandeln. Die Universität selber hatte kein Kaufinteresse.

In seiner Offerte vom 30.11.1928 beschrieb Burkhart das Haus am Ubierring: Es handelte sich um ein, für damalige Zeiten, modernes Etagenhaus mit vier Etagen zu jeweils acht Räumen, Küche und Bad sowie einer Etage mit fünf Räumen. Die Heizung war im Souterrain. An monatlicher Miete wurden 1500 Mark verlangt. Die Mietdauer sollte für 26 Monate sein ab April 1929.

Die Maklergebühr wurde mit drei Prozent vom Mietzins für diesen Zeitraum angesetzt, was 1170 Mark betrug. Diese Gebühr stellte Burkhart am 18.April 1929 der Universität in Rechnung. (UAK Zug. 9/45)

Das Hochbauamt der Stadt Köln besichtigte das Haus Ubierring 11 am 22.12.1928 und kam zu dem Schluss: Die Konstruktionsart des Hauses lässt den Ausbau einer Reihe von nichttragenden Wänden in den einzelnen Stockwerken zu, sodass gemäss beiliegender Planskizze in den einzelnen Stockwerken einige grössere Räume geschaffen werden können. (UAK Zug. 9/45)

Drei Räume konnten so zu einem von 61qm Grundfläche zusammengefasst werden, daran schloss sich ein Dozentenzimmer mit 30qm und ein Assistentenzimmer mit 16qm an. Eine Hausmeisterwohnung im Anbau von sechs Räumen konnte in einen grösseren Raum ‡ 34qm, ein Dozentenzimmer mit 20qm und ein Assistentenzimmer mit 11qm umgewandelt werden. Die Decken waren mit 500–540 kg Nutz- und Eigenlast berechnet und für Institutszwecke, gleichzeitiger Aufenthalt mehrerer Menschen, Bücherregale, geeignet.

Das Hochbauamt wies jedoch auch darauf hin, dass die Räume stark verwohnt seien und die Instandsetzung sowie der Ausbau der Wände zu ziemlich hohen Kosten führen könnte. Ausserdem gab es zu bedenken, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses, laut Mietvertrag, die Räume wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen seien, was wahrscheinlich noch höhere Kosten verursachen würde, wie jetzt die Herrichtung für Universitätszwecke.(UAK Zug. 9/45) Der Kostenvoranschlag des Hochbauamtes für die Einrichtung der Räume im Haus Ubierring 11 im Sinne der Belange der Universitätsinstitute belief sich auf 25.000 Mark. Die Zurückversetzung in den ursprünglichen Zustand bei Auszug der Universitätsinstitute wurde mit 10.000 Mark veranschlagt. (UAK Zug. 9/45)

Am 23.2.1929 erklärte sich der Hausbesitzer J.C. Renckens bereit, das Haus auf drei Jahre fest der Universität zu vermieten.(UAK Zug. 9/45)

Am 8.3.1929 teilte das Kuratorium J.C. Renckens unter Anderem mit, welche Institute im Haus untergebracht werden sollen: Das Institut für internationales Recht und das Kriminalwissenschaftliche Institut im Erdgeschoss. Das Industrie-Seminar sollte das erste Obergeschoss erhalten, das musikwissenschaftliche Seminar das zweite Obergeschoss, das dritte Obergeschoss stand noch zur Verfügung und für das neu zu begründende Institut für Vorgeschichte war das Dachgeschoss vorgesehen. (UAK Zug. 9/45)

Am 2.4.1929 wurde der erste Vorsitzende des Kuratoriums der Universität, der Oberbürgermeister Dr. Konrad Adenauer, gebeten, der geplanten Anmietung zuzustimmen: In dem Haus Ubierring 11 sollen untergebracht werden: ...5.) das Institut für Vorgeschichte, das neu gegründet werden soll, und mit einer halben Etage des Dachgeschosses auskommt... Die Kostenfrage wäre so zu lösen, dass der im abgelaufenen Jahre am städtischen Zuschuss ersparte Kredit, in Anwendung des §102 Z 2 der Universitätssatzung, ... einem Ausgleichsfond zugeführt würde. Dieser am städt. Zuschuss ersparte Betrag würde ausreichen zur Bestreitung der Miete für 1929, der Instandsetzungskosten und der Kosten für die Übersiedelung der Institute aus dem Universitätsgebäude nach Ubierring 11, die mit 45.000 RM anzusetzen sind. (UAK Zug. 9/45)

Adenauer war am 6. April 1929 einverstanden, am 16. Mai 1929 unterschrieben die Parteien den Mietvertrag. Für die Universität der geschäftsführende Vorsitzende des Kuratoriums, Geheimrat Prof. Dr. Christian Eckert, als Vermieter der neue Hauseigentümer Batteux. Am 18.7.1929 trafen sich die Leiter der Seminare und Institute im Arbeitszimmer von Eckert, um die Raumaufteilung im Hause Ubierring 11 zu besprechen. Auch Herbert Kühn war dabei. Das dritte Obergeschoss war nun für das Romanische Seminar, das Seminar für Fabrikbetrieb und das Musikwissenschaftliche Seminar, die im Laufe der folgenden Wochen ihre Einrichtungswünsche einreichten, vorgesehen. (UAK Zug. 9/45)


Bild 2: Haus Ubierring 11

In der Zwischenzeit, 8.8. bis 30.8.1929 entspann sich ein Konflikt zwischen dem Kuratorium und dem Hauseigentümer Batteux, da das Haus anscheinend doch noch verwohnter war, als man das im bewohnten Zustand erkennen konnte: Die Böden in allen Räumen, eine unverputzte Wand, zerstörte Scheiben, zu beseitigender Unrat im Keller und auf dem Speicher, eine losgelöste Marmorplatte im Eingang sowie eine nicht funktionierende Klosettanlage im Keller waren die aufgeführten Mängelpunkte. Dazu kamen mögliche Mängel an der Heizungsanlage. Ein Thema, das sich bis zum Ende des Mietvertrages 1934, durch die Unterlagen zum Haus Ubierstrasse 11 ziehen sollte. Batteuxs Rechtsanwälte boten an, dass Batteux die Wand, die Scheiben, die Klosettanlage auf seine Kosten renovieren liesse und den Unrat fortschaffte.

Die Universität ihrerseits verzichtete auf ihre Forderung, dass Batteux die Fussböden instand zu setzen habe. (UAK Zug. 9/45) Man war sich also entgegengekommen. Im September folgten die Listen mit den benötigten Einrichtungsgegenständen für das Kriminalwissenschaftliche Institut.

Für die Einrichtung des ganzen Hauses wurden noch einmal 20.000 Mark zur Verfügung gestellt. Bau und Einrichtung zusammen betrugen also am 18.10.1929 45.000 Mark. (UAK Zug. 9/45)

Batteux bat am 31. Juli 1929 das Kuratorium, Räume des Hochparterres für eine Zweigstelle der Städtischen Sparkasse umzubauen, was er vor allen Dingen folgendermassen begründete: Mit Rücksicht daraf, dass der Neubau der Universität nunmehr genehmigt ist und die Sparkasse mir einen 10jährigen Mietvertrag zusagt (wenn ich den Umbau auf eigene Kosten durchführe) würde dies für mich das Rückgrat des Hauses bilden.- Andererseits ich im Falle einer Kündigung seitens der Universität eine Einnahmequelle habe, um die laufenden Verbindlichkeiten aus dem Hause decken zu können. (UAK Zug. 9/45) Das Kuratorium lehnte dieses Ansinnen in einem Schreiben vom 2.8.1929 ab. Es handele sich eben um ein Gebäude, in dem gelehrt würde, was sich schlecht mit der Einrichtung von Geschäftsräumen vertrüge.

Da das Haus ausschliesslich wissenschaftlichen Zwecken diente, abgesehen von einer kleinen Wohnung, ermässigte sich die Miete infolge des Steuererlasses (Grundvermögenssteuer und ermässigte Hauszinssteuer) vom 1.8. 1929 von 18.000 RM auf etwa 11.770 RM.

Kaum hatten die einzelnen Institute und Seminare ihre Räume bezogen, entstanden Streitigkeiten um Raumzuteilungen, Schlüsselkompetenzen, etc., in denen sich der Leiter des Seminars für Politik, Fritz Stier-Somlo, ein bedeutender Jurist und bekannter Staatsrechtler, Rektor der Universität zu Köln 1925/26, besonders hervor tat. Schienen Umzug, Erfüllung der Einrichtungslisten, etc. offensichtlich mehr oder weniger bei den anderen Seminaren und Instituten reibungslos verlaufen zu sein, jedenfalls findet man nichts Bedeutendes dazu in den Akten des Universitätsarchives, so füllen Professor Stier-Somlos Briefe und Beschwerden so manche Seite dort.

Ein Nutzniesser dieser Querelen war dann letztendlich das neue Institut für Vorgeschichte: Da Fritz Stier-Somlo die zuerst ausgewählten Räume zu klein waren, tauschte er mit dem Institut für Vorgeschichte die Räume und zog ins dritte Obergeschoss. (UAK Zug. 9/45)

Hierbei scheute ich nicht, die Misstimmung des Privatdozenten Dr. Kühn zu erwecken, der schon mit der Einrichtung der Räume begonnen hatte. (UAK Zug. 9/45)

Schrieb ein Mitglied des Kuratoriums am 22.11.1929 an Professor Fritz Stier-Somlo. Sodann störten Fritz Stier-Somlo die Übungen des Institutes für Musikwissenschaft und er fühlte sich gegenüber jüngeren Professoren zurückgesetzt. Am 26.11.1929 bat man die Musiker während Professor Stier-Somlos Seminarstunden, Mittwochs 17 – 19 Uhr, das Musizieren zu lassen, was auch geschah. (UAK Zug. 9/45)

Ein hohes Engagement, verbunden mit spätabendlichen Aufenthalten im Institut schien schon 1932 ein Markenzeichen des vorgeschichtlichen Instituts gewesen zu sein, denn abermals führte Professor Fritz Stier-Somlo eine Beschwerde an, in der es darum ging, ob Assistenten noch nach 22 Uhr im Hause arbeiten dürften.

1930 verkaufte Batteux das Haus für 103.000 RM an Adolf Overzier, der am 11.6.1930 beim Kuratorium anfragte, ob die Universität das Haus nach Ablauf des Mietvertrages räumen wolle. (UAK Zug. 9/45) In einem Nachtrag vom 1.10.1931 wurde der Mietvertrag bis zu dem Zeitpunkt verlängert, an dem die Institute und Seminare in den Universitätsneubau umziehen konnten. Die Miete erhöhte sich ab dem 1.10.1931 von 18.000 auf 20.000 RM, nach verschiedenen Steuerstreitigkeiten senkt sie sich am 5.9.1933 wieder auf 16.000 RM

Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten war jedes öffentliche Gebäude gehalten, bei wichtigen Anlässen Flaggen auszuhängen. Am 3. April 1933 monierten die neuen Machthaber, dass das Haus Ubierring 11 nicht vorschriftsmässig beflaggt sei. Der Rektor der Universität konterte am 7.4.1933, dass es sich in diesem Falle nicht um ein öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr handele. Die Benutzung durch die Studenten mache das Haus noch nicht zu einem öffentlichen Gebäude. (UAK Zug. 9/45)

Diese Auseinandersetzung ist vor dem Hintergrund des sogenannten «Flaggenstreites» zu sehen, der nach den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 zwischen der Stadt mit dem noch amtierenden Oberbürgermeister Konrad Adenauer und den Nationalsozialisten entstand: Nach dem Wahlsieg verlangte Hermann Göring, der neue Innenminister, dass alle öffentlichen Gebäude, Rathäuser, etc. mit der Hakenkreuzfahne zu beflaggen seien. Auch die Universität zu Köln, so ein Schreiben vom 8.3.1933 hätte dem «Rechnung zu tragen». (GOLCZEWSKI 1988, 57)

Konrad Adenauer wehrte sich dagegen, indem er darauf hinwies, dass das Rathaus nicht nur für eine Partei sondern für die ganze Bürgerschaft da sei. Natürlich konnte er von Seiten der Polizei, deren oberster Dienstherr ja Innenminister Hermann Göring war, keinen Schutz erwarten. Insofern, schrieb Konrad Adenauer, werde er sich dem Hissen der Flagge nicht mit Gewalt widersetzen. (GOLCZEWSKI 1988, 57)

Rektor Godehard J. Ebers verhielt sich für die Universität ebenso: Als am 8.3.1933 um 12.00 Uhr hundert angebliche Studenten vor der Universität aufmarschierten, um die Fahne der Nazis zu hissen, lies der Rektor ausrichten, er lege Protest dagegen ein, füge sich aber der Gewalt. (GOLCZEWSKI 1988, 57) An den Vorsitzenden der Rektorenkonferenz verfasste Godehard J. Ebers ein Protestschreiben: ...dass solche parteipolitischen Kundgebungen von der Universität fernzuhalten sind, die keine politische Behörde ist und allein der objektiven wissenschaftlichen Arbeit zu dienen hat. (GOLCZEWSKI 1988, 57)

Wie ich unter Punkt 3.2. erläuterte, versuchte sich die Universität zu Köln auf diese Weise, soweit es ging, vom Einfluss der Nationalsozialisten frei zu halten. Erneut wird auch deutlich, dass hier im März 1933 der Begriff des «Unpolitischen» ...nach der nationalsozialistischen «Machtergreifung» gerade von der Universität Köln gegen die neuen Machthaber eingesetzt wurde und die «Lehr- und Lernfreiheit» gegen Einschränkungen von deren Seite geschützt werden sollte. (GOLCZEWSKI 1988, 58) Wie man dann im Abschnitt 5.3. zur Entziehung der Lehrbefugniss von Herbert Kühn sehen wird, war nur wenige Monate darauf, von dieser Liberalität nicht mehr viel zu spüren. Die Hitlerjugend bat das Kuratorium der Universität am 22.3.1934 um die Überlassung eines Souterainraumes im Haus Ubierring 11, um ihre «Heimatabende» Mittwochs und Donnerstags durchführen zu können. Nun hatte man nichts mehr dagegen, Räume der Hitlerjugend, die ja nun auch nicht viel mit Wissenschaft zu tun hatte, zur Untermiete zu überlassen. Am 14. Mai dieses Jahres überliess das Kuratorium einen Raum der Hitlerjugend bis zum 30.9.1934, mietfrei. Sie mussten lediglich 2.-RM für die Beleuchtung zahlen, die sich später auf 1.- RM reduzierte, da die Hitler-Jugend nur einen Abend den Raum nutzt. Zum 1.10.1934 wurde das Haus endgültig gekündigt.

Das Kuratorium zahlte für die Wiederherstellung einen Pauschalbetrag von 4200.- RM und eine Monatsmiete von 5500.- RM und kontrollierte die Umbauten. Adolf Overzier hatte allerdings im Schreiben vom 30.7.1934 7900.- RM gefordert.

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