Читать книгу AnwaltFormulare Strafrecht - Matthias Klein - Страница 15
4. Formloser Vertrag
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Der Anwaltsvertrag bedarf keiner besonderen Form und kann daher insbesondere auch mündlich abgeschlossen werden. Der gewählte Verteidiger erlangt seine Rechtsstellung mit dem Abschluss des Verteidigervertrags.[7] Einer Offenlegung des Verteidigerauftrags an die Ermittlungsbehörden (Verteidigungsanzeige) bedarf es hierzu grundsätzlich nicht.[8] Es können gute Gründe dafür vorliegen, dass der Anwalt die Übernahme der Verteidigung zunächst nicht nach außen bekannt gibt.[9] Gleichwohl muss er in der Lage sein, den Mandanten zu beraten, Informationen zusammen zu tragen und Verteidigungsschriftsätze zu entwerfen. Die Ermittlungsbehörden werden die Verfahrensrechte des Verteidigers indes erst ab dem Zeitpunkt beachten können (und müssen), zu dem er sich durch eine förmliche Verteidigungsanzeige oder schlüssiges Verhalten[10] ihnen gegenüber zu erkennen gegeben hat.
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Eine über die reine Auftragserteilung hinausgehende Vollmacht ist grundsätzlich nicht erforderlich, um die dem Verteidiger von der Strafprozessordnung zugedachten Rechte in seiner Person zu begründen.[11]