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e) Form und Frist

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Die Form- und Fristvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 23 I, 48 I BVerfGG. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten seit Beschluss des Bundestags zu erheben. Sie muss schriftlich unter Vorlage der Begründung erfolgen.

Examens-Repetitorium Staatsrecht

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