Читать книгу Examens-Repetitorium Staatsrecht - Max-Emanuel Geis - Страница 77
2. Materielle Voraussetzungen
Оглавление77
Besondere Anforderungen in materieller Hinsicht enthält Art. 79 III GG. Eine Änderung des Grundgesetzes ist immer dann unzulässig, wenn die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden. Diese sog. Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG schützt u.a. die Prinzipien der demokratischen Grundordnung, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Das Merkmal des „Berührens“ verbietet alle verfassungsändernden Akte, welche diese Prinzipien antasten können. Art. 79 III GG schützt den Verfassungskern, so dass eine Rechtfertigung von Beeinträchtigungen nicht möglich ist.[46] Möglicherweise würde eine Verschiebung der Bundestagswahlen um zwei Jahre gegen das Demokratieprinzip verstoßen.