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a) Unmittelbare Demokratie und Repräsentation

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In Art. 20 II GG werden zwei Formen der Demokratie unterschieden – die unmittelbare Demokratie und die Repräsentation. Die unmittelbare Demokratie in Art. 20 II 2 GG geht von Abstimmungen durch das Volk aus. Das Volk trifft selbst politische Entscheidungen durch plebiszitäre Elemente wie Volksentscheide, Volksabstimmungen und Volksbegehren.[47]

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Die Repräsentation als Grundentscheidung der Verfassung ist in Art. 20 II 1 GG normiert.[48] Demzufolge wird die Herrschaft in Wahlen und Abstimmungen[49] sowie durch besondere Organe ausgeübt. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass sich das Volk repräsentieren lässt und die Herrschaft nicht „durch“ das Volk vollzogen wird. Es wählt das Parlament direkt, während die Organe der Exekutive und Judikative nur mittelbar über die Legislative demokratisch legitimiert sind. Folglich ist das Volk der Ursprung der Staatsgewalt, so dass sich folgender Legitimationsstrang der repräsentativen Demokratie ergibt: Bürger – Parlament – Regierung – Verwaltung.[50]

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Die Herrschaft des Volkes ist daher auf die periodisch wiederkehrende Wahl des Bundestages limitiert.[51] Durch die Verschiebung der Bundestagswahlen würde die Beteiligung des Volkes an der Ausübung der Staatsgewalt beschränkt und zumindest für einen Zeitraum von weiteren zwei Jahren verhindert werden. Würde diese Handhabung der A-Partei fortgesetzt, bestünde die Gefahr, dass die Legitimation durch das Volk dauerhaft vereitelt würde. Nicht zu verwechseln ist dies jedoch mit der Verlängerung künftiger Wahlperioden, die erst für die folgende Wahlperiode wirksam würde. Dies wäre bei einer Obergrenze von 5 Jahren mit Art. 79 III GG zu vereinbaren.[52] Die Mehrheitspartei müsste daher erst noch bei der nächsten Bundestagswahl bestätigt werden, damit ihr die Verlängerung der Wahlperiode zugute kommt. Die „willkürliche“ Verschiebung der Bundestagswahlen würde dem Volk die demokratische Legitimation zu lange vorenthalten. Dies ist auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die Mehrheitspartei eine erfolgreiche Politik fährt. Das Demokratieprinzip bedeutet gleichzeitig eine Herrschaft auf Zeit, die mithilfe periodisch stattfindender Wahlen sichergestellt wird.[53] Somit wäre ein Verstoß gegen das demokratische Prinzip der Repräsentation gegeben.

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