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[11]1 Zuständigkeit bei einer vermissten Person

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Die Zuständigkeit bei einer Vermisstensuche und die damit verbundenen Maßnahmen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern ist die Zuordnung deutlich reglementiert oder durch ein Gerichtsurteil festgelegt worden, in anderen Ländern ist die Zuständigkeit nicht immer eindeutig geregelt. Daher ist es zwingend notwendig, nicht nur Kenntnisse über die eigenen Brandschutzgesetze zu haben, sondern sich mit den jeweiligen allgemeinen Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzen sowie den relevanten Gerichtsurteilen zu beschäftigen.

Grundsätzlich hat der Staat die Pflichtaufgabe das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für jedermann zu garantieren (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Daher gilt es, bei einem Vermisstenfall, wenn es um Gefahr für Leib und Leben (= schwere Verletzungen drohen bis hin zum Tod) oder Gefahr in Verzug (= unmittelbares Bevorstehen eines Schadens, falls nicht sofort gehandelt wird) geht, schnellstmöglich zu handeln.

Im Bereich der Vermisstensuche sind die einzelnen Brandschutzgesetze, Polizei- und Ordnungsbehördengesetze sowie weitere wesentliche Gesetze relevant. Daher treffen unter Umständen mehrere Behörden bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mit einem eigenen Zuständigkeitsbereich aufeinander. Es würde das Ausmaß dieses Buches sprengen, auf alle dieser (drei) genannten Gesetze für jedes Bundesland einzugehen. Vielmehr soll dieses Kapitel der Führungskraft oder dem Interessierten Leser einen Einblick und Anreiz geben, die eigene Zuständigkeit zu prüfen und zu durchleuchten. Auf vereinzelte Beispiele soll aber trotzdem hingewiesen werden.

Vermisstensuche

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