Читать книгу Vermisstensuche - Michael Benedum - Страница 6
1.1 Formen der Zuständigkeit
ОглавлениеEs gibt verschiedene Formen der Zuständigkeit für eine Behörde. Sie werden in drei Bereiche unterschieden:
1 sachliche ZuständigkeitDie Feuerwehr ist in der Vermisstensuche nur dann sachlich zuständig, wenn ihr durch ein Gesetz die Zuständigkeit zugewiesen wurde.
2 örtliche ZuständigkeitDurch das Örtlichkeitsprinzip ist die Feuerwehr zuständig, in dem Bereich, in dem die gesuchte Person vermisst wird. Dies bedeutet, dass der letzte [12]bekannte oder vermutete Aufenthaltsort der vermissten Person als Zuständigkeitsbereich für die örtliche Feuerwehr gilt und somit nicht die eigentliche Wohnadresse. Das schließt aber nicht aus, dass die Feuerwehr an der Heimatadresse über den Vermisstensucheinsatz informiert werden sollte. So kann es passieren, dass eine Reisegruppe aus einer entfernten Stadt A zu Besuch in einer anderen Stadt B ist. Wird die gesuchte Person in der Stadt B als vermisst gemeldet, kann die Stadt A nicht zuständig sein und die passenden Maßnahmen durchführen.
3 instanzielle ZuständigkeitDie instanzielle Zuständigkeit beschreibt nur die grundsätzliche Zuständigkeit innerhalb einer Behörde. Üblicherweise wird bei einem dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen der unteren, oberen und obersten Verwaltungsbehörde unterschieden.
Die Stadtverwaltung (Sitz der Ordnungsbehörde) kann beispielsweise auch Zuständigkeiten in der Vermisstensuche innerhalb ihres Aufbaus direkt an die Feuerwehr weiterdelegieren. Insbesondere dann, wenn die Ordnungsbehörden nicht besetzt ist (z. B. Wochenende), kann sie eine verantwortliche Person (z. B. Bürgermeister) bestimmen, die die politische Gesamtverantwortung trägt sowie eine ernannte Person (z. B. Kreisfeuerwehrinspektor), die für die operativ taktische Komponente (z. B. Einsatzleitung der Feuerwehr) zuständig ist.