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7.Ergänzende Regelungen zum Bauordnungsrecht: Rechtsverordnungen, Technische Baubestimmungen, Globalrichtlinien, Fachanweisungen, Bauprüfdienste

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7.1 Die Bauordnung enthält nicht alle für die Ausführung von Bauvorhaben erforderlichen bauordnungsrechtlichen Regelungen. Es wurde angestrebt, das Gesetz nicht mit technischen Daten und Detailregelungen zu belasten und es auch von Vorschriften über außergewöhnliche Bauten und Anlagen freizuhalten. Eine Anreicherung der HBauO mit Einzelregelungen hätte ihre Übersichtlichkeit in Frage gestellt und auch das zügige Anpassen der einem schnelleren Wandel unterworfenen technischen Daten und Konstruktionsweisen an neue Erkenntnisse erschwert.

Hamburgische Bauordnung

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