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9.Verwaltungsorganisation in Hamburg. Anschriften. Behördenzuständigkeiten
Оглавление9.1 Landesregierung (und zugleich oberste Landesbehörde) in Hamburg ist der Senat, dem Fachbehörden und Bezirksämter nachgeordnet sind. Er ist aus eigenem Recht Inhaber der Organisationsgewalt gegenüber den durch Gesetz eingerichteten und damit in ihrer Kernzuständigkeit festgeschriebenen Behörden sowie gegenüber den Bezirksämtern; er regelt ihre innere Gliederung und die Zuständigkeitsverteilungen im Einzelnen. Gegenüber allen Behörden ist er weisungsbefugt und evokationsberechtigt. Unmittelbare Assistenzeinheiten des Senats sind die Senatsbehörden Senatskanzlei und Personalamt. Wesentliche Festlegungen insoweit sind außer in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg von 1952 im Gesetz über Verwaltungsbehörden in der Fassung vom 30.7.1952 (BL I 2000-a), zuletzt geändert am 3.11.2020 (GVBl. S. 559) – Loseblattausgabe HmbGes. OrdNr. 2000-1), sowie im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 6.7.2006 (GVBl. S. 404, 452; Loseblattausgabe HmbGes. OrdNr. 2001-1), zuletzt geändert am 18.12.2020 (GVBl. S. 705) enthalten.
Die Fachbehörden (gegenwärtig 12) sind für das ganze Staatsgebiet zuständige, nach ihrer Fachkompetenz differenzierte Behörden, die im Wesentlichen ministerielle Aufgaben wahrnehmen, teilweise aber auch mit unmittelbarem Gesetzesvollzug betraut sind. Sie werden von einer/einem vom Senat bestellten Senatorin/Senator, der/dem Präses, geleitet, die/der Mitglied des Senats ist. Sie/Er trägt gegenüber dem Senat die Verantwortung nicht nur für die eigene Fachbehörde, sondern für alle Fachangelegenheiten des Verwaltungszweiges. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Senatorin/der Senator der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auch die Angelegenheiten der Bauordnung fachlich zu verantworten hat, soweit sie von den Bezirksämtern wahrgenommen werden.
Die Bezirksämter sind örtliche Teilverwaltungen der Hansestadt (7 Bezirke), die die ihnen vom Senat zugewiesenen Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben. Für bauordnungsrechtliche Angelegenheiten sind in den Bezirksämtern die Fachämter Bauprüfung in den Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) zuständig. Diese Baudienststellen sind – neben der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Hamburg Port Authority (s. 9.3.4) – die Anlaufstellen für alle bauinteressierten Bürgerinnen und Bürger.
9.2 Welche Dienststelle im Einzelnen zuständig ist, wird in den Rechtsvorschriften in der Regel nicht bestimmt. Wenn Behördenbezeichnungen gebraucht werden, so wird eine neutrale Behördenbezeichnung, beispielsweise Bauaufsichtsbehörde oder zuständige Behörde, verwendet.
Die Zuweisung der Zuständigkeiten erfolgt durch Anordnungen des Senats, die im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Auf dem jeweils neuesten Stand zusammen gefasst wiedergegeben sind die Zuständigkeitsanordnungen in der Loseblattausgabe „Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg“ im Anhang I.
Im Bauordnungsrecht liegt die Zuständigkeit ganz überwiegend bei den Bezirksämtern, dies gilt namentlich für das Baugenehmigungsverfahren und die Bauüberwachung. Für die Überwachung der Bauausführung nach § 58 Abs. 1 HBauO und die stichprobenartige Baukontrolle ist, soweit es um den Schutz von Personen geht, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (dort das Amt für Bauordnung und Hochbau) zuständig.
Die Fachaufsicht gegenüber den Bezirksämtern in Bauordnungsangelegenheiten obliegt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Sie nimmt für das Bauordnungswesen außerdem die Ministerialaufgaben wahr. Die Dienstaufsicht gegenüber den Bezirksämtern übt die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke aus.
9.3 Anschriften
9.3.1 Fachaufsicht in Bauangelegenheiten
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Bauordnung und Hochbau
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Telefon 4 28 40 – 0
info@bsw.hamburg.de
www.hamburg.de/bsw
9.3.2 Dienstaufsicht über die Bezirksämter
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Hamburger Straße 37
22083 Hamburg
Telefon 4 28 63 – 0
info@bwfgb.hamburg.de
www.hamburg.de/bwfgb/
9.3.3 Bauprüfdienststellen der Bezirke
a) Bezirksamt Hamburg-Mitte
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Bauprüfung
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
Telefon 4 28 54 – 3313
bp@hamburg-mitte.hamburg.de
www.hamburg.de/mitte
b) Bezirksamt Altona
Technisches Rathaus
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt,
Fachamt Bauprüfung
Jessenstraße 1 – 3
22767 Hamburg
Telefon 4 28 11 – 6363
wbz@altona.hamburg.de
www.hamburg.de/altona
c) Bezirksamt Eimsbüttel
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Fachamt Bauprüfung
Grindelberg 62 – 66
20144 Hamburg
Telefon 4 28 01 – 2233
bauprüfung@eimsbuettel.hamburg.de
www.hamburg.de/eimsbuettel/eimsbuettel-fachamt-baupruefung/
d) Bezirksamt Hamburg-Nord
Technisches Rathaus
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Fachamt Bauprüfung
Kümmellstraße 6
20249 Hamburg
Telefon 4 28 04 – 6807
wbz@hamburg-nord.hamburg.de
www.hamburg.de/hamburg-nord/wirtschaft-hamburg-nord/933312/zentrum-fuer-wirtschaftsfoerderung-bauen-und-umwelt/
e) Bezirksamt Wandsbek
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Schloßgarten 9
22041 Hamburg
Telefon 4 28 81 – 3345
wbz@wandsbek.hamburg.de
www.hamburg.de/wandsbek/baupruefung
f) Bezirksamt Bergedorf
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Fachamt Bauprüfung
Wentorfer Straße 38a
21029 Hamburg
Telefon 4 28 91 – 4301
baupruefung@bergedorf.hamburg.de
www.hamburg.de/bergedorf/navigation-wirtschaft/#anker_3
g) Bezirksamt Harburg
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Bauprüfung
Harburger Rathausforum 2
21073 Hamburg
Telefon 4 28 71 – 2389
wbz@harburg.hamburg.de
www.hamburg.de/harburg
9.3.4 Weitere Bauprüfdienststellen
a) im Bereich HafenCity und Speicherstadt und in den Vorbehaltsgebieten
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Bauordnung und Hochbau
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Telefon 4 28 40 – 2121
baugenehmigungen@bsw.hamburg.de
www.hamburg.de/bsw
b) im Hafennutzungsgebiet
Hamburg Port Authority
Bauprüfabteilung Hafen
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
Telefon 4 28 47 – 3904
bauprüfabteilunghafen@hpa.hamburg.de
www.hamburg-port-authority.de/de/hpa-360/hafenbehoerde/
9.4 Für das Bauordnungswesen gilt folgende Zuständigkeitsordnung mit den weiteren behördeninternen Beteiligungsfestlegungen:
– Anordnung über Zuständigkeiten im Bauordnungswesen vom 8.8.2006 mit späteren Änderungen, – Loseblattausgabe GmbGes., Anhang I, OrdNr. 0-2131).