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9.Verwaltungsorganisation in Hamburg. Anschriften. Behördenzuständigkeiten

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9.1 Landesregierung (und zugleich oberste Landesbehörde) in Hamburg ist der Senat, dem Fachbehörden und Bezirksämter nachgeordnet sind. Er ist aus eigenem Recht Inhaber der Organisationsgewalt gegenüber den durch Gesetz eingerichteten und damit in ihrer Kernzuständigkeit festgeschriebenen Behörden sowie gegenüber den Bezirksämtern; er regelt ihre innere Gliederung und die Zuständigkeitsverteilungen im Einzelnen. Gegenüber allen Behörden ist er weisungsbefugt und evokationsberechtigt. Unmittelbare Assistenzeinheiten des Senats sind die Senatsbehörden Senatskanzlei und Personalamt. Wesentliche Festlegungen insoweit sind außer in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg von 1952 im Gesetz über Verwaltungsbehörden in der Fassung vom 30.7.1952 (BL I 2000-a), zuletzt geändert am 3.11.2020 (GVBl. S. 559) – Loseblattausgabe HmbGes. OrdNr. 2000-1), sowie im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 6.7.2006 (GVBl. S. 404, 452; Loseblattausgabe HmbGes. OrdNr. 2001-1), zuletzt geändert am 18.12.2020 (GVBl. S. 705) enthalten.

Die Fachbehörden (gegenwärtig 12) sind für das ganze Staatsgebiet zuständige, nach ihrer Fachkompetenz differenzierte Behörden, die im Wesentlichen ministerielle Aufgaben wahrnehmen, teilweise aber auch mit unmittelbarem Gesetzesvollzug betraut sind. Sie werden von einer/einem vom Senat bestellten Senatorin/Senator, der/dem Präses, geleitet, die/der Mitglied des Senats ist. Sie/Er trägt gegenüber dem Senat die Verantwortung nicht nur für die eigene Fachbehörde, sondern für alle Fachangelegenheiten des Verwaltungszweiges. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Senatorin/der Senator der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auch die Angelegenheiten der Bauordnung fachlich zu verantworten hat, soweit sie von den Bezirksämtern wahrgenommen werden.

Die Bezirksämter sind örtliche Teilverwaltungen der Hansestadt (7 Bezirke), die die ihnen vom Senat zugewiesenen Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben. Für bauordnungsrechtliche Angelegenheiten sind in den Bezirksämtern die Fachämter Bauprüfung in den Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) zuständig. Diese Baudienststellen sind – neben der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Hamburg Port Authority (s. 9.3.4) – die Anlaufstellen für alle bauinteressierten Bürgerinnen und Bürger.

9.2 Welche Dienststelle im Einzelnen zuständig ist, wird in den Rechtsvorschriften in der Regel nicht bestimmt. Wenn Behördenbezeichnungen gebraucht werden, so wird eine neutrale Behördenbezeichnung, beispielsweise Bauaufsichtsbehörde oder zuständige Behörde, verwendet.

Die Zuweisung der Zuständigkeiten erfolgt durch Anordnungen des Senats, die im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Auf dem jeweils neuesten Stand zusammen gefasst wiedergegeben sind die Zuständigkeitsanordnungen in der Loseblattausgabe „Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg“ im Anhang I.

Im Bauordnungsrecht liegt die Zuständigkeit ganz überwiegend bei den Bezirksämtern, dies gilt namentlich für das Baugenehmigungsverfahren und die Bauüberwachung. Für die Überwachung der Bauausführung nach § 58 Abs. 1 HBauO und die stichprobenartige Baukontrolle ist, soweit es um den Schutz von Personen geht, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (dort das Amt für Bauordnung und Hochbau) zuständig.

Die Fachaufsicht gegenüber den Bezirksämtern in Bauordnungsangelegenheiten obliegt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Sie nimmt für das Bauordnungswesen außerdem die Ministerialaufgaben wahr. Die Dienstaufsicht gegenüber den Bezirksämtern übt die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke aus.

9.3 Anschriften

9.3.1 Fachaufsicht in Bauangelegenheiten

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Amt für Bauordnung und Hochbau

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

Telefon 4 28 40 – 0

info@bsw.hamburg.de

www.hamburg.de/bsw

9.3.2 Dienstaufsicht über die Bezirksämter

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Hamburger Straße 37

22083 Hamburg

Telefon 4 28 63 – 0

info@bwfgb.hamburg.de

www.hamburg.de/bwfgb/

9.3.3 Bauprüfdienststellen der Bezirke

a) Bezirksamt Hamburg-Mitte

Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Fachamt Bauprüfung

Caffamacherreihe 1-3

20355 Hamburg

Telefon 4 28 54 – 3313

bp@hamburg-mitte.hamburg.de

www.hamburg.de/mitte

b) Bezirksamt Altona

Technisches Rathaus

Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt,

Fachamt Bauprüfung

Jessenstraße 1 – 3

22767 Hamburg

Telefon 4 28 11 – 6363

wbz@altona.hamburg.de

www.hamburg.de/altona

c) Bezirksamt Eimsbüttel

Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Fachamt Bauprüfung

Grindelberg 62 – 66

20144 Hamburg

Telefon 4 28 01 – 2233

bauprüfung@eimsbuettel.hamburg.de

www.hamburg.de/eimsbuettel/eimsbuettel-fachamt-baupruefung/

d) Bezirksamt Hamburg-Nord

Technisches Rathaus

Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Fachamt Bauprüfung

Kümmellstraße 6

20249 Hamburg

Telefon 4 28 04 – 6807

wbz@hamburg-nord.hamburg.de

www.hamburg.de/hamburg-nord/wirtschaft-hamburg-nord/933312/zentrum-fuer-wirtschaftsfoerderung-bauen-und-umwelt/

e) Bezirksamt Wandsbek

Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Schloßgarten 9

22041 Hamburg

Telefon 4 28 81 – 3345

wbz@wandsbek.hamburg.de

www.hamburg.de/wandsbek/baupruefung

f) Bezirksamt Bergedorf

Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Fachamt Bauprüfung

Wentorfer Straße 38a

21029 Hamburg

Telefon 4 28 91 – 4301

baupruefung@bergedorf.hamburg.de

www.hamburg.de/bergedorf/navigation-wirtschaft/#anker_3

g) Bezirksamt Harburg

Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Bauprüfung

Harburger Rathausforum 2

21073 Hamburg

Telefon 4 28 71 – 2389

wbz@harburg.hamburg.de

www.hamburg.de/harburg

9.3.4 Weitere Bauprüfdienststellen

a) im Bereich HafenCity und Speicherstadt und in den Vorbehaltsgebieten

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Amt für Bauordnung und Hochbau

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

Telefon 4 28 40 – 2121

baugenehmigungen@bsw.hamburg.de

www.hamburg.de/bsw

b) im Hafennutzungsgebiet

Hamburg Port Authority

Bauprüfabteilung Hafen

Neuer Wandrahm 4

20457 Hamburg

Telefon 4 28 47 – 3904

bauprüfabteilunghafen@hpa.hamburg.de

www.hamburg-port-authority.de/de/hpa-360/hafenbehoerde/

9.4 Für das Bauordnungswesen gilt folgende Zuständigkeitsordnung mit den weiteren behördeninternen Beteiligungsfestlegungen:

Anordnung über Zuständigkeiten im Bauordnungswesen vom 8.8.2006 mit späteren Änderungen, – Loseblattausgabe GmbGes., Anhang I, OrdNr. 0-2131).

Hamburgische Bauordnung

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