Читать книгу CONTENT ohne EIGENTUM - Michael Wache - Страница 10
1.1 Erstes Grundgesetz: Was ist Eigentum?
ОглавлениеWas ist Eigentum? Was machen Sie, wenn Ihnen jemand diese Frage stellt? Falls Sie nicht zu den wenigen Menschen gehören, die auf diese Frage „aus dem (eigenen) Kopf“ eine Antwort geben können, werden Sie sicher im Internet nachschauen, um in Erfahrung zu bringen, wie andere Menschen diese Frage beantworten – Menschen, die Experten für diese Frage sind. Sie werden in Suchmaschinen nach dem Stichwort „Eigentum“ suchen, auf der Website enzyklo.de nachschauen, wie der Begriff ‚Eigentum‘ definiert wird, und bei Wikipedia nachlesen, was unter dem Stichwort „Eigentum“ geschrieben steht. Ergebnis dieser Recherche werden folgende Aussagen sein:
„Eigentum bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.“ ( Wikipedia: Eigentum)
„Das umfassendste Sachenrecht. Es gibt dem Eigentümer die Befugnis, ‚soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben (zu) verfahren und andere von jeder Einwirkung aus(zu)schließen‘ (§ 903 BGB). Seine Befugnisse lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Er darf die Sache besitzen und nutzen (zum Beispiel sie gebrauchen, verbrauchen, verarbeiten, wegwerfen), und er darf die Sache verwerten (zum Beispiel sie verkaufen oder verpfänden). Das Eigentum ist ein Grundrecht und wird im Grundgesetz garantiert (Art. 14 Abs. 1 GG).“ ( rechtslexikon24.net)
„E. bezeichnet das unbeschränkte, dingliche Recht, über eine Sache frei bestimmen, verfügen und auf diese einwirken zu können, sowie das Recht, andere davon auszuschließen, sofern die in der Rechtsordnung gezogenen Grenzen (z. B. Gesetze, Rechte Dritter) nicht überschritten werden.“ ( bpb)
„Das Eigentum grenzt die Herrschaft über Sachen und andere Vermögensgegenstände zwischen Personen ab. Es gewährt eine umfassende Gewalt. Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen kann eine Person über ihr Eigentum grundsätzlich nach Belieben entscheiden.“ ( Gabler Wirtschaftslexikon)
Herrschaftsrecht an einer Sache, Sachenrecht, dingliches Recht. Offenbar handelt es sich bei Eigentum um das Recht an Sachen. Für die Beantwortung der Frage „Was ist Eigentum?“ ist diese Erkenntnis ein Anfang – mehr nicht. Denn um Eigentum wirklich zu begreifen, reicht der rechtliche Aspekt längst nicht aus. Das, was Eigentum ist, lässt sich begrifflich nur sehr schwierig erfassen.
„Dabei scheint es in all seinen Erscheinungsformen so einfach zu identifizieren. Sogar ungebildete Menschen wissen, was Eigentum ist, wenn sie es sehen, und haben verinnerlicht, was mit dem Begriff gemeint ist. Doch es gibt kaum einen Begriff, der schwerer zu fassen ist. Seit undenklichen Zeiten haben sich Philosophen und Könige, Theologen und Politiker mit der Vorstellung von Eigentum herumgeschlagen und bis jetzt nicht befriedigend erklären können, was es wirklich ist.“ ( Rifkin 2000: Access. Das Verschwinden des Eigentums, S. 105)