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1.5 Resümee
ОглавлениеEntwicklungsgeschichtlich sind Eigentumsbeziehungen weder eine Gabe Gottes noch ein Gewächs der „menschlichen Natur“ und auch nicht das Ergebnis einer freien Übereinkunft der Menschen. Eigentumsbeziehungen sind evolutionäre Schöpfungen der (Selbst-)Organisation sozialer Systeme. Die Ansicht, dass Eigentumsbeziehungen erst durch Gesetzgebung entstanden, ist schlichtweg falsch. Frühformen von Eigentumsbeziehungen findet man bereits in tierischen Sozialsystemen. Schon diese Frühformen machen zwei Wesensmerkmale von Eigentumsbeziehungen deutlich: Eigentumsbeziehungen dienen der Reproduktion des biosozialen Systems und funktionieren nur, wenn sich die jeweiligen Nichteigentümer rollenkonform verhalten. Auch Menschen praktizierten Eigentumsbeziehungen lange bevor im Alten Rom die ersten schriftlichen Gesetze zum Eigentumsrecht verfasst, beschlossen, befolgt und kontrolliert wurden.
Eigentumsbeziehungen entstanden und wirken in biosozialen Systemen, weil sie drei essenzielle Funktionen für den Umgang mit knappen Gütern erfüllen: Sie fördern die Produktion neuer Güter, sie fördern die Übermittlung der neu produzierten Güter zu den Nutzern und sie sorgen dafür, dass Rivalitäten um knappe Güter konfliktarm bleiben.
Daraus folgt: Wenn Eigentumsbeziehungen für diese Funktionen nicht mehr gebraucht werden, sterben sie ab.