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Diesen breiten Blickwinkel auf Eigentumsbeziehungen hat ein multidisziplinärer Forschungsansatz, dessen heuristische Leitkonzeption der Begriff Propertisierung ist. Spiritus rector der Propertisierungsforschung ist der Leipziger Kultur- und Geschichtswissenschaftler Hannes Siegrist ( Universität Leipzig). Die Programmatik des Forschungsansatzes hat Siegrist in seinem Aufsatz „Die Propertisierung von Gesellschaft und Kultur. Konstruktion und Institutionalisierung des Eigentums in der Moderne“ ausgeführt, der in einem Heft der Zeitschrift comparativ der Leipziger Universität veröffentlicht wurde (vgl. Siegrist 2006). Geschichts-, Kultur- und Rechtswissenschaftler untersuchten an zahlreichen historischen und thematischen Kontexten die Institutionalisierung, Ausweitung und Differenzierung privater Eigentumsbeziehungen zu stofflichen und geistigen Gütern. In fakten- und lehrreichen Studien und Artikeln ist dokumentiert, dass Eigentumsbeziehungen ein zentraler Querschnittsbereich der Gesellschaft sind und dass stoffliches und geistiges Eigentum eine ähnliche Wirkungslogik aufweisen.

Meine Recherchen und Überlegungen führten mich zur Erkenntnis, dass es universelle Wirkungszusammenhänge gibt, die allen Eigentumsbeziehungen – stofflichen und geistigen – eigen sind. Diese universellen Wirkungszusammenhänge lassen sich als ontische (nicht juristische) Grundgesetze des Eigentums fassen, die die Fragen beantworten: Was ist Eigentum? Wozu gab und gibt es Eigentum? Wer ist der erste Eigentümer eines Guts? Diese Grundgesetze gelten für stoffliche und geistige Güter. Evolutionsgeschichtliche Frühformen der Gesetze findet man schon in vormenschlichen (tierischen) Sozialsystemen. Die Annahme solcher historischen Invarianten kollidiert keineswegs mit der Historizität sozialer Systeme, sondern bietet einen konzeptionellen Rahmen und heuristischen Kompass, um das geschichtliche Gewordensein und Funktionieren der Eigentumsbeziehungen von Contentgütern sowie deren gegenwärtige und zukünftige Entwicklung in der Onlinewelt begreifen und erklären zu können.

Ein weiteres Ergebnis meiner Forschung ist die Erkenntnis, dass Eigentumsbeziehungen von Contentgütern in mehrfacher Hinsicht maßgeblich durch stoffliche Eigentumsbeziehungen bestimmt werden. Das Wissen, wie Eigentumsbeziehungen zu stofflichen Gütern funktionieren, ist deshalb eine wichtige Voraussetzung, um zu begreifen, wie Eigentumsbeziehungen zu Contentgütern aussehen und funktionieren.

Wirkungsweise und Entwicklung von Eigentumsbeziehungen zu Contentgütern haben ökonomische und rechtliche Implikationen, aus denen sich ableiten lässt, welche Geschäftsmodelle zukunftsfähig sind und welche nicht und welche Optionen es für die zukünftige Entwicklung des Urheberrechts gibt und welche nicht.

Die juristischen Regelwerke für geistige Eigentumsbeziehungen zu Contentgütern (Urheberrecht und Copyright) sind seit Beginn des Onlinezeitalters in eine massive Akzeptanz- und Legitimationskrise geraten. Ich werde aufzeigen, welche Bedingungen und Prozesse unausweichlich zu dieser Krise geführt haben. Den zahlreichen Vorschlägen, Forderungen und Empfehlungen für die Reformierung des Urheberechts werde ich keinen weiteren Vorschlag hinzufügen. Beim Urheberrecht sind viele Änderungen wünschenswert und denkbar, aber nur sehr wenige praktisch machbar. Ich werde darstellen, warum das so ist, und eine Prognose geben, wie sich das Urheberrecht sehr wahrscheinlich in den nächsten Jahren und langfristig im Onlinezeitalter entwickeln wird.

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