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D. Kontrollfragen

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1. Wie lassen sich die §§ 226 Abs. 1, 227 dogmatisch einordnen? → Rn. 1
2. Was ist ein wichtiges Glied i.S. des § 226 Abs. 1 Nr. 2? → Rn. 10
3. Welche besondere Verknüpfung zwischen Körperverletzung und schwerer Folge ist bei den §§ 226, 227 erforderlich? → Rn. 7 f. und 35 ff.
4. Unter welchen subjektiven Voraussetzungen ist die Teilnahme an den §§ 226, 227 strafbar? → Rn. 40
5. Welche Konstellationen des Versuchs der §§ 226, 227 gibt es? → Rn. 41 ff.

Aufbauschema (§§ 226, 227)

1. Vorsätzliche Körperverletzung a) Tatbestand b) Rechtswidrigkeit c) Schuld
2. Schwere Folge i.S. des § 226 Abs. 1 oder des § 227 a) Eintritt und Verursachung der schweren Folge b) Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang zwischen Grunddelikt und Erfolgsqualifikation c) Wenigstens Fahrlässigkeit hinsichtlich der Herbeiführung der schweren Folge

Empfehlungen zur vertiefenden Lektüre:

Leitentscheidungen: BGHSt 24, 213 – „Mitzecherfall“; BGHSt 24, 315 – „Prothesenfall“; BGHSt 28, 100 – „Nierenfall“; BGHSt 31, 96 – „Hochsitzfall“; BGHR StGB § 226 Todesfolge 5 – „Panikfall“

Aufsätze: Engländer, Der Gefahrzusammenhang bei der Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen, NStZ 2018, 135; Ingelfinger, Die Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und die Entsprechensklausel des § 13 Abs. 1 Halbs. 2 StGB, GA 1997, 573; Kühl, Das erfolgsqualifizierte Delikt (Teil I): Das vollendete erfolgsqualifizierte Delikt, Jura 2002, 810; Kühl, Das erfolgsqualifizierte Delikt (Teil II): Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts und Rücktritt, Jura 2003, 19; Ransiek, Körperverletzung mit Todesfolge, JA 2017, 912; Rengier, Die Reform und Nicht-Reform der Körperverletzungsdelikte durch das 6. Strafrechtsreformgesetz, ZStW 111 (1999), 1; Rönnau, Grundwissen Strafrecht: Erfolgsqualifiziertes Delikt, JuS 2020, 108; Scheffler, Die Wortsinngrenze bei der Auslegung, Jura 1996, 505; Schroth, Zentrale Interpretationsprobleme des 6. Strafrechtsreformgesetzes, NJW 1998, 2861; Wolters, Die Neufassung der Körperverletzungsdelikte, JuS 1998, 582

Übungsfallliteratur: Cornelius, Klausur Strafrecht: „Verletzte Gefühle“, JA 2009, 425; Heger, Klausur Strafrecht: „Lästige Mieter“, JA 2008, 859; Nelles/Pöppelmann, Semesterabschlußarbeit Strafrecht: „Die Basis ist das Fundament der Grundlage“, Jura 1997, 210; Preuß, Übungsklausur: Ein folgenschwerer Gegenschlag, Jura 2019, 660; Radtke, Übungshausarbeit Strafrecht (für Fortgeschrittene): Ein Schlag mit Folgen, Jura 1997, 477; Safferling, Examensklausur Strafrecht: Verfolgung mit tödlichem Ausgang, Jura 2004, 64; Siebrecht, Der praktische Fall – Strafrecht: Brutaler Besuch, JuS 1997, 1101; Wolter, Klausur Strafrecht: „Irrsinniger Ausländerhass“, JA 2007, 354

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