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3. Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaft
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Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bestehen die Einkünfte bei Mitunternehmerschaft aus zwei Elementen:
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Demnach erfolgt die Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaft in zwei Schritten. Es müssen die Gewinnanteile der Gesellschafter bestimmt und hierzu ihre jeweiligen Sondervergütungen addiert werden.