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5. Überschussermittlung bei nichtselbstständiger Arbeit

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Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG ist immer der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu bestimmen.

Hinweis

Hierbei gibt es kein Betriebsvermögen. Sämtliche Gegenstände, die der Steuerpflichtige zur Einnahmenerzielung nutzt sind daher Privatvermögen.

Steuerrecht

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