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Arbeitslohn sind gemäß § 2 Abs. 1 LStDV alle Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen aus einem Dienstverhältnis zufließen. Maßgeblich ist der Zufluss (§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG) eines tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteils (§ 8 Abs. 1 EStG) aufgrund des Willens des Arbeitgebers sowie eine Veranlassung des Vorteils durch das Dienstverhältnis.

Steuerrecht

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