Читать книгу Steuerrecht - Oliver Chama - Страница 137

V. Die Fangprämie

Оглавление

Die gezahlte Fangprämie hat ihren Grund im Arbeitsverhältnis und ist dem Arbeitnehmer zugeflossen. Eine Steuerfreiheit nach § 3 EStG ist nicht gegeben. Es handelt sich daher um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Steuerrecht

Подняться наверх