Читать книгу Steuerrecht - Oliver Chama - Страница 137
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V. Die Fangprämie
ОглавлениеDie gezahlte Fangprämie hat ihren Grund im Arbeitsverhältnis und ist dem Arbeitnehmer zugeflossen. Eine Steuerfreiheit nach § 3 EStG ist nicht gegeben. Es handelt sich daher um steuerpflichtigen Arbeitslohn.