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VI. Die Streikunterstützung

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Die Zahlungen aus der Streikkasse haben ihren Grund nicht im Arbeitsverhältnis, sondern in der Gewerkschaftsmitgliedschaft. Es handelt sich auch nicht um eine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 EStG. Demnach liegt kein Arbeitslohn vor.

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