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VII. Die Aktienoption

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Die Option, später Aktien verbilligt zu kaufen, stellt für sich genommen noch nicht den Zufluss eines wirtschaftlichen Vorteils dar. Es handelt sich lediglich um die Möglichkeit eines späteren wirtschaftlichen Vorteils. Demnach liegt erst dann Arbeitslohn vor, wenn der wirtschaftliche Vorteil durch Ausübung der Option tatsächlich zugeflossen ist. Derzeit liegt also kein Arbeitslohn vor.

Steuerrecht

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