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2. Teil Einkommensteuerrecht
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D. Außergewöhnliche Belastungen
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Hinweis
Klausurlösungen im Einkommensteuerrecht erfordern regelmäßig eine Gliederung in einen „Allgemeinen Teil“ (gelegentlich vom Bearbeitervermerk erlassen) und die Prüfung der „objektiven Steuerpflicht“ (Klausurschwerpunkt), wobei in der Literatur zahlreiche Varianten dieses Aufbaus existieren. Im Folgenden werden die einzelnen Punkte in der Reihenfolge dargestellt, wie sie in der Klausurlösung regelmäßig abzuarbeiten sind.