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B. Objektive Steuerpflicht
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Im Rahmen der Prüfung der objektiven Steuerpflicht ist zu klären, ob der Steuerpflichtige mit seinem Verhalten steuerbare und steuerpflichtige Einkünfte erzielt.
JURIQ-Klausurtipp
In der Klausur werden hier regelmäßig mehrere Einzelsachverhalte zur Prüfung gestellt. Jeder wirtschaftliche Vor- oder Nachteil, den ein Steuerpflichtiger laut Sachverhalt erfährt, ist gesondert darauf zu untersuchen, ob er unter eine Einkunftsart des EStG fällt. Sodann ist die Höhe der so verwirklichten Einkünfte zu bestimmen.
2. Teil Einkommensteuerrecht › B. Objektive Steuerpflicht › I. Einkunftsart („Ob“ der Besteuerung)