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aa) Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
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Um ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG handelt es sich, wenn ein Gewerbe betrieben wird. Ein Gewerbebetrieb in diesem Sinne liegt vor, wenn alle Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG erfüllt sind.