Читать книгу Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht - Peter Behrens - Страница 24
Anmerkungen
ОглавлениеSiehe etwa EuGH Rs. C-6/90 und C 9/90 (Francovich und Bonifaci), Slg. 1991 I-5357, Rn. 33 f.; EuGH Rs. C-46/93 und C-48/93 (Brasserie du Pêcheur und Factortame), Slg. 1996 I-1029, Rn. 20 ff.; Streinz Der „effet utile“ in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, in: FS Everling (1995) Bd. II, 1491.
Vgl. etwa EuGH Rs. C-24/62 (Deutschland/Kommission), Slg. 1963, 131, 153 f.; EuGH Rs. C-85/76 (Hoffmann-La Roche), Slg. 1979, 461, Rn. 125; EuGH Rs. C-53/81 (Levin), Slg. 1982, 1050, Rn. 15.
Siehe dazu das Protokoll Nr. 27 über den Binnenmarkt und den Wettbewerb (ABl. 2008 C 115/309), das gem. Art. 51 EUV Bestandteil des EUV ist.
Entgegen einer weit verbreiteten Überzeugung gilt: „There is no free lunch“.
Vgl. zur Skepsis gegenüber zu einer am magischen Viereck orientierten staatlichen „Globalsteuerung“ weiter unten Rn. 36 ff.
Man spricht von einem „magischen“ Viereck, weil es in der wirtschaftspolitischen Praxis häufig schwierig erscheint, alle Ziele gleichzeitig zu verfolgen.
Auch der EuGH hat des Öfteren darauf hingewiesen, dass der Binnenmarkt und das Wettbewerbssystem nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck der Erreichung der übergeordneten Integrationsziele sind: siehe etwa EuGH Gutachten 1/91 (EWR I), Slg. 1991 I-6079, Rn. 50.
ABl. 2008 C 115/309.
Ebenso beispielsweise Hatje Das Binnenmarktziel in der europäischen Verfassung – zur Einführung, in: Ders./Terhechte (Hrsg.) Das Binnenmarktziel in der europäischen Verfassung, EuR 2004, Beiheft 3, 7; Calliess/Ruffert Verfassung der Europäischen Union – Kommentar der Grundlagenbestimmungen (2006), Art. I-3, Rn. 22 ff.