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2. Mengenmäßige Beschränkungen

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Das klassische Instrument, mit dem Im- oder Exporte mengenmäßig begrenzt werden, ist die Festlegung von Kontingenten (Quoten). Von größerer Bedeutung sind aber heute andere staatliche Maßnahmen, die gar nicht unmittelbar etwas über Im- und Exportmengen aussagen, die aber in ganz ähnlicher Weise wie Kontingentierungen den zwischenstaatlichen Handel beschränken.

Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht

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